Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesund-
heitsschutz

Arbeitsschutzgesetz - § 6 Absatz 1
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Werden Sie als Entscheidungsträger
in Ihrem Unternehmen auch mit vergleichbaren Fragen konfrontiert ?

wie z.B.
• Sind Ihre Vorgabezeiten auf dem aktuellsten Stand

• Wie sieht bei Ihnen im Unternehmen das
   Verhältnis zwischen wertschöpfenden und nicht-
   wertschöpfenden Tätigkeiten aus?

• Kennen Sie die betrieblichen Prozesse in Ihrem
   Unternehmen?

• Arbeitet Ihr Unternehmen wirtschaftlich bzw. produktiv?

• Wie zufrieden ist Ihr Personal mit den Arbeitsplatz-
   bedingungen?





Home Person Leistungen Referenzen Links Seminare News Impressum